Terms and Conditions

Allgemeine Geschäftsbedingungen
der House of Bandits GmbH

1. Geltung

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für den Abschluss eines Nutzungsvertrages innerhalb Österreichs betreffend die von House of Bandits GmbH, Kauergasse 10, 1150 Wien, (nachfolgend auch „Nutzungsgeber“), angebotenen Objekte. Klarstellend wird festgehalten, dass ausschließlich die AGBs des Nutzungsgebers Vertragsinhalt werden und etwaige „Allgemeine Vertragsbedingungen“ des Nutzers für welche Bereiche auch immer nicht Vertragsinhalt werden und im Zusammenhang mit dem Nutzungsvertrag und etwaige damit verbundenen Vereinbarungen rechtsunwirksam sind. Der Nutzer wird keine wie auch immer gearteten Forderungen und Ansprüche aus seinen „Allgemeinen Vertragsbedingungen“ geltend machen. Allfällige „Allgemeine Vertragsbedingungen“ des Nutzers haben selbst dann keine Geltung, wenn diese unwidersprochen bleiben oder in Kenntnis der „Allgemeinen Vertragsbedingungen“ des Nutzers Leistungen vorbehaltlos angenommen werden.

1.2 Für die Nutzung des vom Nutzungsgeber zur Verfügung gestellten Internetzugangs gelten jedoch die gesondert vereinbarten Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen für die Nutzung des Internetzugangs.

2. Vertragsabschluss

2.1 Der Vertrag kommt durch die Unterfertigung des Nutzungsvertrages einerseits durch den Nutzungsgeber und andererseits durch den jeweiligen Nutzer zustande. Sofern der Nutzungsvertrag online über die Homepage des Nutzungsgebers abgeschlossen wird, ist eine Unterfertigung des Nutzungsvertrages nicht erforderlich, sondern es gilt Punkt 2.2.

2.2 Wird der Vertrag online über die Homepage des Nutzungsgebers (www.houseofbandits.at) abgeschlossen, so gilt Folgendes: Durch Klicken auf den Button „jetzt kostenpflichtig bestellen“ gibt der jeweilige Nutzer ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Nutzungsvertrages betreffend das von ihm ausgewählte Objekt ab und er akzeptiert dabei auch die AGBs. Die vom Nutzungsgeber daraufhin per E-Mail versendete automatische Bestelleingangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass das Vertragsangebot des Nutzers beim Nutzungsgeber eingegangen ist, stellt aber noch keine Annahme dieses Vertragsangebotes dar. Ein Vertrag kommt erst durch die ausdrückliche Annahmeerklärung des Nutzungsgebers zustande, welche dem jeweiligen Nutzer per E-Mail übermittelt wird.

2.3 Der Nutzer ist verpflichtet, die im Nutzungsvertrag bzw Bestellformular vorgesehenen Felder (bzw Angaben) vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen. Unwahre Angaben berechtigten den Nutzungsgeber zur sofortigen Auflösung des Nutzungsvertrages, ohne Einhaltung von Fristen oder Terminen.

3. Objekt der Nutzungsvereinbarung

3.1 Der Nutzer ist zur ausschließlichen Nutzung des im Nutzungsvertrag näher spezifizierten Objektes berechtigt.

3.2 Die allgemeinen Teile des Hauses und der Liegenschaft, auf der sich das Nutzungsobjekt befindet, dürfen, soweit nichts anderes vorgesehen bzw vereinbart wurde, grundsätzlich von allen Nutzern dem jeweiligen Zweck entsprechend benützt werden. Dem Nutzer ist jedenfalls das Abstellen von Sachen jeder Art in den allgemeinen Teilen des Hauses und der Liegenschaft sowie das Erzeugen von ungebührlichen Lärm oder Emissionen anderer Art (z.B. Geruch, Dämpfe) untersagt. Verboten ist auch die Einlagerung von gefährlichen Gegenständen wie feuer- oder explosionsgefährlichen Stoffen. Der Nutzungsgeber ist jedoch zur Nutzung der allgemeinen Teile nach freiem Ermessen berechtigt.

3.3 Ist zum Zeitpunkt der Angebotslegung das gewünschte Objekt nicht mehr verfügbar, kommt kein Vertrag zustande, hierrüber wird der Nutzer informiert.

4. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter

4.1 Der Nutzungsgeber ist nach freiem Ermessen berechtigt, die vereinbarten Leistungen selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen Dritter zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Besorgungsgehilfe“).

4.2 Die Beauftragung von Besorgungsgehilfen erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden, in jedem Fall aber auf Rechnung des Nutzers.

5. Zahlung, Verzugszinsen und Mahnspesen

5.1 Das vereinbarte Nutzungsentgelt muss jeweils am 1. des Monats auf dem vom Nutzungsgeber bekannt gegebenen Konto gutgeschrieben werden.

5.2 Der Nutzungsgeber kann das Nutzungsverhältnis bei nicht termingerechter Bezahlung des Nutzungsentgeltes nach einmaliger Mahnung unter Setzung einer einwöchigen Nachfrist mit sofortiger Wirkung auflösen.

5.3 Der Nutzer haftet dem Nutzungsgeber für alle durch verspätete Zahlung des Nutzungsentgeltes verursachten Schäden, Kosten und Auslagen. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen bei Konsumenten im Sinne des § 1000 Abs 1 ABGB und bei Unternehmer im Sinne des § 456 UGB zu entrichten. Der Nutzer ist verpflichtet, neben den Verzugszinsen auch alle Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen. Pro Mahnschreiben werden EUR 15,00 zzgl. gesetzlicher USt verrechnet.

6. Pflichten des Nutzers / Hausordnung

6.1 Der Nutzer ist nicht berechtigt, den Verwendungszweck der Räumlichkeiten zu ändern. Der Nutzer hat die Räumlichkeiten sowie die übergebenen Fahrnisse schonend und unter Berücksichtigung einer allfälligen Hausordnung zu nutzen. Der Nutzer verpflichtet sich die Räumlichkeiten derart zu nutzen, dass weder dem Nutzungsgeber, dem Eigentümer der Räumlichkeiten noch einem Mitbenutzer oder sonstigen Berechtigten ein Schaden entstehen könnte. Schäden seitens des Nutzers an den Räumlichkeiten sowie an den mitübergebenen Einrichtungsgegenständen sind auf Kosten des Nutzers zu beheben.

6.2 Der Nutzer ist verpflichtet dem Nutzungsgeber ernste Schäden an den Räumlichkeiten unverzüglich bekannt zu geben. Der Nutzungsgeber ist berechtigt, die Räumlichkeiten zur Beseitigung solcher Schäden – bei Vorliegen von Gefahr in Verzug auch ohne vorherige Ankündigung – zu betreten. Zudem ist er berechtigt, die Nutzung der im Rahmen der Nutzungsvereinbarung zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten zu untersagen, bis die ernsten Schäden behoben werden. Für die Dauer der Untersagung der Nutzung hat der Nutzer kein Entgelt zu leisten. Im Falle der Unbenutzbarkeit der Räumlichkeiten aufgrund ernster Schäden ist der Nutzungsgeber berechtigt, das Nutzungsverhältnis mit sofortiger Wirkung aufzulösen.

6.3 Gemeinschaftlich verwendete Räume, insbesondere Treppenhaus, Eingangsbereich, Küche und WC sind sauber und frei von Fahrnissen zu halten. Zwischenzeitliches oder dauerhaftes Lagern in diesen Bereichen ist aus Sicherheitsgründen nicht gestattet. Eventuell anfallende Räumungskosten werden dem jeweiligen Nutzer in Rechnung gestellt.

6.4 Es wird dem Nutzer empfohlen, Heizgeräte während der Abwesenheit (nachts) auszuschalten bzw auf eine niedrige Stufe (frostfrei) zu schalten, um Energiekosten zu sparen.

6.5 Der Nutzer verpflichtet sich eine allfällige Hausordnung einzuhalten, über welche der Nutzer vor Vertragsabschluss informiert wird.

6.6 Der Nutzer kommt bei Rückgabe des Objekts an den Eigentümer anteilsmäßig für die Räumungskosten des nicht zuordenbaren Mülls auf den Allgemeinflächen auf.

6.7 Es ist nicht gestattet, übergebene Schlüssel eigenmächtig nachmachen zu lassen. Sollte ein Schlüssel verloren gehen, so haftet der Nutzer für daraus resultierende Schäden (insbesondere für Kosten des Austausches von Türschl.ssern und Anfertigung neuer Schlüssel).

6.8 Der Nutzungsgeber ist jederzeit berechtigt, den Nutzungsgegenstand nach vorheriger Terminvereinbarung zu betreten und zu besichtigen.

7. Veränderung der Räumlichkeiten / Verzicht auf Abgeltung von Investitionen Veränderungen an den Räumlichkeiten (Wände, Böden, etc) sind nur nach Rücksprache und schriftlicher Genehmigung durch den Nutzungsgeber gestattet. Werden seitens des Nutzers derartige Arbeiten bzw Verbesserungsarbeiten an den Räumlichkeiten durchgeführt, steht dem Nutzer hierfür jedenfalls keine Ablöse zu.

8. Verbot der Weitergabe

Die Nutzung der Räumlichkeiten ist ausschließlich dem Nutzer vorbehalten. Eine gänzliche oder teilweise Weitergabe oder anderweitige Überlassung der Räumlichkeiten an Dritte ist nicht gestattet.

9. Kaution

9.1 Der Nutzer erlegt eine betragsmäßig im Nutzungsvertrag festzulegende Kaution zur Sicherstellung seiner Pflichten. Der Kautionsbetrag dient zur Abdeckung sämtlicher aus dem Nutzungsvertrag anfallender Ansprüche des Nutzungsgebers gegenüber dem Nutzer wie zB Beitragsrückst.nde, Schadenersatzforderungen betreffend die Räumlichkeiten und Inventar, sowie dem Entgeltentgang für die Zeit der Renovierung (Wiederherstellung des bedungenen Rückgabezustandes) der Räumlichkeiten durch den Nutzungsgeber.

9.2 Bei berechtigter Inanspruchnahme der Kaution durch den Nutzungsgeber ist die Kaution vom Nutzer unverzüglich, spätestens jedoch binnen 7 Tagen nach der dahingehenden Aufforderung des Nutzungsgebers wieder auf die vereinbarte volle Höhe zu ergänzen.

9.3 Die endgültige Abrechnung über die Kaution und die Rückzahlung erfolgt spätestens vier Wochen nach Rückstellung der Räumlichkeiten. Es ist allerdings nur jener Kautionsteil auszuzahlen, der allfällige Schadensbehebungskosten mit Sicherheit übersteigt. Ein einbehaltener Kautionsrest ist spätestens nach acht weiteren Wochen abzurechnen und der verbleibende Saldo auszubezahlen.

10. Aufrechnungsverbot

Der Nutzer ist nicht berechtigt, mit Forderungen welcher Art auch immer gegen die Forderungen des Nutzungsgebers aus diesem Vertragsverhältnis aufzurechnen.

11. Gewährleistung

11.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften. Eine darüber hinausgehende Haftung wird seitens des Nutzungsgebers nicht übernommen. Ist der Nutzer Unternehmer, gilt jedoch (i) eine Gewährleistungsfrist von 12 Monaten sowie (ii) die Mangelrüge gemäß § 377 UGB und (iii) wird die Vermutung der Mangelhaftigkeit nach § 924 ABGB ausgeschlossen.

11.2 Wenn der Nutzer Gew.hrleistungsansprüche geltend machen möchte, so sind diese an

folgende E-Mailadresse zur richten office@houseofbandits.at

12. Solidar- / Haftung

12.1 Mehrere Nutzer haften dem Nutzungsgeber zur ungeteilten Hand.

12.2 Soweit dies nicht gegen zwingendes Recht verstößt, haftet der Nutzungsgeber für den Ersatz von Schäden, die aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag von ihm, seinen Mitarbeitern und/oder Erfüllungsgehilfen verursacht werden, nur für den Fall, dass die Verursachung dieser Schäden grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurde. Die damit einhergehenden Haftungsbeschränkungen gelten jedoch nicht für den Ersatz von Personenschäden. Das Vorliegen von leichter oder grober Fahrlässigkeit hat, sofern es sich beim Nutzer nicht um ein Verbraucher iSd § 1 Abs 1 Z 2 KSchG handelt, der geschädigte Nutzer zu beweisen.

12.3 Unbeschadet der obigen Haftungsbeschränkung ist die Haftung des Nutzungsgebers für Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Datenverlust und Vermögensschäden ausdrücklich ausgeschlossen.

12.4 Die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen über Schadenersatz des Nutzers gelten auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch des Nutzers neben oder anstelle eines Gewährleistungsanspruches geltend gemacht wird.

13. Rücktrittsrecht

13.1 Das Rücktrittsrecht gilt nur für Nutzer, die Verbraucher im Sinne des § 1 Abs 1 Z 2 KSchG sind, und nur dann, wenn der Vertrag online über die Homepage des Nutzungsgebers oder außerhalb der Geschäftsräumlichkeiten des Nutzungsgebers abgeschlossen wird.

13.2 Der Nutzer, der Verbraucher im Sinne des § 1 Abs 1 Z 2 KSchG ist, hat das Recht, binnen 14 Tagen ab Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Für die rechtswirksame Ausübung des Widerrufsrecht muss der Nutzer iSd § 1 Abs 1 Z 2 KSchG den Nutzungsgeber mittels einer eindeutigen Erklärung (zB E-Mail, Brief oder Telefax) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Der Nutzer kann dafür das beiliegende Muster-

Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist hat der Nutzer die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist an folgende E-Mailadresse abzusenden:

office@houseofbandits.at

13.3 Für den Fall des Vertragswiderrufs durch den Nutzer iSd § 1 Abs 1 Z 1 KSchG hat der Nutzungsgeber alle vom Nutzer erhaltenen Zahlungen spätestens binnen vierzehn Tagen nach Einlagen der Mitteilung über den Vertragswiderruf beim Nutzergeber zurückzuerstatten. Die Rückerstattung erfolgt über dasselbe Zahlungsmittel, das der Nutzer bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Nutzer wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden wegen dieser Rückerstattung Entgelte berechnet.

13.4 Hat der Nutzer iSd § 1 Abs 1 Z 1 KSchG vom Nutzungsgeber verlangt, mit der Erfüllung eines Vertrages vor Ablauf der Widerrufsfrist zu beginnen, so hat der Nutzer dem Nutzungsgeber im Falle eines Rücktritts einen Betrag zu zahlen, der im Vergleich zum vertraglich vereinbarten Gesamtpreis verhältnismäßig den vom Nutzungsgeber bis zum Rücktritt erbrachten Leistung entspricht. Dabei kommt folgende Berechnungsformel zur Anwendung: Entgelt = monatliches Pauschalentgelt/30 x Anzahl der Nutzungstage.

14. Datenschutz und Zustimmung gemäß § 107 Telekommunikationsgesetz 2003

14.1 Sämtliche erhobenen persönlichen Daten werden ausschließlich zum Zwecke der individuellen Betreuung oder der Übersendung von Produktinformationen und Leistungsangeboten des Nutzungsgebers gespeichert und verarbeitet. Der Nutzungsgeber sichert zu, dass die vom Nutzer gemachten Angaben entsprechend den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen vertraulich behandelt werden. Personenbezogene Daten werden strikt im Rahmen der jeweils gesetzlichen Vorschriften gehandhabt.

14.2 Eine Weitergabe der persönlichen Daten des Nutzers an Dritte erfolgt nicht ohne vorherige Einholung der ausdrücklichen Genehmigung. Hiervon sind gesetzliche Auskunftspflichten ausgenommen.

14.3 Der Nutzer willigt ein, von Nutzungsgeber oder von diesem beauftragten Unternehmen Nachrichten iSd § 107 Telekommunikationsgesetz 2003 zu Werbezwecken zu erhalten. Diese Einwilligung kann vom Nutzer jederzeit widerrufen werden.

15. Gerichtsstand

Für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen Nutzungsgeber und Nutzer wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes in dessen Sprengel sich der Nutzungsgegenstand befindet, vereinbart.

16. Schlussbestimmungen / Sonstiges

16.1 Es bestehen zu dem zwischen dem Nutzungsgeber und dem Nutzer abgeschlossenen Nutzungsvertrag keine Nebenabreden. Allfällige Ergänzungen des Nutzungsvertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform, auch die künftige Abrede, vom Schriftformerfordernis abzugehen.

16.2 Für Verständigungen und Zustellungen der Vertragspartner untereinander wird vereinbart, dass diese an eine seitens des Nutzers bekannt zu gebende E-Mailadresse zu erfolgen haben. Allfällige Änderungen der E-Mail-Adresse sind seitens des Nutzers unverzüglich bekannt zu geben.

16.3 Die Kommunikation mit den anderen Nutzern der Räume (zB Coworking Spaces) erfolgt mittels geheimer Facebook-Gruppe, sofern eine solche eingerichtet wurde. Auch können darüber offizielle Ankündigungen des Nutzungsgebers gemacht werden. Der Nutzer nimmt dies zustimmend zur Kenntnis.

16.4 Auf das Vertragsverhältnis findet ausschließlich das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen (IPRG, EVÜ) Anwendung.

16.5 Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder im Laufe ihrer Dauer werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen (Teil-)Bestimmung soll bereits jetzt – sofern dies jedoch nicht möglich ist, zum frühest möglichen Zeitpunkt – eine wirksame Regelung gelten, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen (Teil-)Bestimmung weitestgehend entspricht.